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LokalesKreis MettmannHilden / Monheim / Langenfeld
10. März 2010 - 18:46 Uhr
Hilden: Die Vergabepraxis ist rechtens
von Michael Kremer
mit einem Kommentar von Michael Kremer
Gutachter bescheinigt der Stadt, dass bei der Vergabe von Aufträgen an die IGH alles korrekt war.
 
 

Hilden. Alles in Butter: Die vergaberechtliche Prüfung der von der Infrastrukturgesellschaft (IGH) verwirklichten Bauvorhaben ist rechtens. Verstöße gegen die Vergabepraxis liegen nach Ansicht des Gutachters, Clemens Antweiler von der Düsseldorfer Kanzlei Rotthege Wassermann & Partner, nicht vor. Seine Stellungnahme wurde am Mittwoch den Fraktionen und Landrat Thomas Hendele als zuständige Kommunalaufsicht zugestellt.

Für sein Gutachten hat Antweiler die Projekte in Augenschein genommen, mit denen die Stadt die IGH beauftragt hat: Jugendwerkstatt, Turnhalle Hoffeldstraße, Evangelisches Gemeindehaus, Kolpinghaus, Feuerwache, Tribüne der Bezirkssportanlage und selbst die nicht verwirklichte Umgestaltung des Alten Marktes. Bei allen Projekten hat die Stadt Hilden laut Gutachten „nicht gegen die Vorschriften des 1. Abschnitts der VOB/A verstoßen“. VOB/A steht für „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“.

Die Bauaufträge konnten frei vergeben werden

Da die Stadt Hilden etwa bei der Jugendwerkstatt oder der Feuerwache keinen Mietvertrag mit der IGH abgeschlossen hat, sondern die späteren Nutzer, sei sie in diesen Fällen nicht zur Ausschreibung verpflichtet gewesen. Auch das Evangelische Gemeindehaus und das Kolpinghaus seien nach Ansicht des Gutachters nicht als öffentliche Bauaufträge zu qualifizieren und konnten somit freihändig (ohne Ausschreibung) vergeben werden.

Bei allen Bauprojekten komme noch hinzu, dass die Kosten unterhalb des EU-Schwellenwertes von 5,15 Millionen Euro lagen, bei dessen Überschreitung eine europaweite Ausschreibung der Bauaufträge erforderlich ist. Einzige Ausnahme ist das Wohn- und Pflegezentrum an der Hummelsterstraße. Dessen Baukosten über dem Schwellenwert lagen. Dennoch habe die Stadt auch bei diesem Projekt nach Ansicht des Gutachters „keine Ausschreibungspflichten verletzt“, denn die Stadt habe der IGH „keinen öffentlichen Auftrag erteilt“.

Schließlich gibt es aus Sicht des Gutachters auch bei dem Projekt keine Bedenken, das Stein des Anstoßes für die Untersuchung war: die geplante Dreifachsporthalle am Holterhöfchen. Die beabsichtigte Beauftragung der IGH mit diesem Projekt veranlasste die CDU, die Rechtmäßigkeit der Hildener Vergabepraxis in Frage zu stellen.

Diese Frage beantwortet der Gutachter eindeutig: „Der Rat der Stadt Hilden hat lediglich die nach Paragraf 2 des Gesellschaftsvertrages der IGH notwendige Zustimmung zur Durchführung des Projekts durch die IGH erteilt.“ Damit seien die Voraussetzungen für ein so genanntes Inhouse-Geschäft erfüllt, da die IGH im Prinzip wie eine städtische Dienststelle auf Weisungen der Politik reagieren muss.

Kommentar
Nicht in den Schmollwinkel
Michael Kremer

Hilden. Alles ist gut – fast alles. Gut ist, dass nun keine Zweifel mehr an der Rechtmäßigkeit der Hildener Vergabepraxis bestehen. Gut ist, dass ein Experte mit dem Gutachten beauftragt wurde, der einen exzellenten Ruf zu verlieren hat und damit über den Zweifel erhaben ist, Gefälligkeitsgutachten zu erstellen. Gut ist... mehr  

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